Abzugsfähig sind alle Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen sowie die
4000 Freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehr- verbände in ganz Österreich. Seit dem Jahr 2009 sind auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, abzugsfähig, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Viele Menschen haben bereits mit ihrer Spende geholfen – dafür gab es für jeden gespendeten Euro Geld vom Finanzamt zurück. Mit 1. Jänner 2012 wurde die Möglichkeit der Spendenbegünstigung zusätzlich ausgeweitet: Auf Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen, behördlich genehmigte Tierheime und Freiwillige Feuerwehren sowie Landesfeuerwehrverbände.
Bis 2012 sind Spenden an jene spendenbegünstigte Einrichtungen, die unter diesem Link auf unserer Website veröffentlicht werden, in folgender Höhe absetzbar:
- Geldspenden von Privatpersonen bis 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Vorjahres
- Sach- und Geldspenden von Unternehmen bis 10 % des Vorjahresgewinns
Ab dem Jahr 2013 sind Spenden von Privatpersonen und Unternehmen bis zu 10 % der Einkünfte bzw. des Gewinnes des laufenden Jahres absetzbar.
Link zum Bundesministerium für Finanzen